COOKIE-RICHTLINIE

Zuletzt aktualisiert: 2026-07-07

1. Einleitung

Diese Cookie-Richtlinie ergänzt die Datenschutzerklärung der Miranda Mountain Mediaworks LLC ("Blogyeah") und erläutert, welche Cookies die Plattform Blogyeah (blogyeah.com, app.blogyeah.com) einsetzt, in Übereinstimmung mit dem TTDSG und der DSGVO.

Verantwortlicher:

  • Firmenname: Miranda Mountain Mediaworks LLC
  • Anschrift: 30 N Gould St Ste R, Sheridan, WY 82801, USA
  • E-Mail: info@blogyeah.com

2. Technisch notwendige Cookies

Die folgenden Cookies sind für den Betrieb der Plattform unerlässlich und können nicht deaktiviert werden. Gemäß § 25 Abs. 2 Nr. 2 TTDSG ist für technisch notwendige Cookies keine vorherige Einwilligung erforderlich.

Cookie-Name Typ Zweck Speicherdauer Gesetzt von
sb-* (Supabase-Sitzungs-Cookie) Technisch notwendig Aufrechterhaltung der Anmeldesitzung des Nutzers Sitzung / bis zu 7 Tage Supabase (supabase.com), in unserem Auftrag
2fa_verified Technisch notwendig Speichert einen HMAC-signierten Nachweis, dass der Nutzer die Zwei-Faktor-Authentifizierung (2FA) abgeschlossen hat Sitzung Blogyeah (First-Party)

3. Analyse-Cookies (Einwilligung erforderlich)

Auf der öffentlichen Marketing-Website blogyeah.com setzen wir Analyse-Tools ein, ausschließlich auf Grundlage der vorherigen Einwilligung des Besuchers (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO / § 25 Abs. 1 TTDSG). Die Einwilligung kann jederzeit über das Cookie-Banner widerrufen werden.

Google Analytics 4: Messung von Seitenaufrufen und Sitzungsdaten. Betreiber: Google LLC (USA). Cookies: _ga (2 Jahre), _ga_BG0WB4Y3KG (2 Jahre). Datenschutzrichtlinie: policies.google.com/privacy

Microsoft Clarity: Sitzungsaufzeichnung und Heatmap-Analyse. Betreiber: Microsoft Corporation (USA). Cookies: _clck (1 Jahr), _clsk (1 Tag). Datenschutzerklärung: privacy.microsoft.com/privacystatement

3. Google-Search-Console-Integration und eigene Cookies von Google

Blogyeah integriert die Google Search Console API im Auftrag von Kunden, die diese Verbindung ausdrücklich über Google OAuth autorisieren, um monatliche Analyseberichte zu erstellen.

  • Wenn ein Kunde sein Google-Konto mit Blogyeah verbindet, kann Google während des OAuth-Vorgangs eigene Cookies auf der Domain von Google (nicht auf blogyeah.com) setzen — Blogyeah hat auf diese Cookies keinen Einfluss.
  • Nach der Autorisierung speichert Blogyeah ausschließlich einen OAuth-Refresh-Token serverseitig (nicht in einem Cookie).
  • Der Kunde kann die Verbindung jederzeit widerrufen: myaccount.google.com/permissions

4. Newsletter-Anmeldeseiten

Die öffentlichen Newsletter-Anmeldeseiten (blogyeah.com/subscribe/[slug]) verwenden ebenfalls ausschließlich technisch notwendige Sitzungs-Cookies.

5. Verwaltung und Löschung von Cookies

Die meisten Browser ermöglichen die Verwaltung, Blockierung oder Löschung von Cookies über ihre Einstellungen. Das Blockieren technisch notwendiger Cookies führt dazu, dass bestimmte Funktionen des Dienstes nicht mehr funktionieren.

6. Verweise auf weitere Dokumente

Bitte lesen Sie diese Cookie-Richtlinie zusammen mit unserer separaten Datenschutzerklärung, die Ihre Rechte und die zuständigen Aufsichtsbehörden beschreibt.

7. Kontakt

info@blogyeah.com